Lebensmittelhygiene
für Hotel und Gewerbe!
Nach der Lebensmittelhygieneverordnung ist jeder lebensmittelverarbeitende Betrieb verpflichtet, Schädlingsbefall zu überwachen und diesen zu dokumentieren! Bei Befall ist dieser sofort fachgerecht, bis zur vollständigen Tilgung zu bekämpfen. Viele unserer Kunden sind mit diesen Aufgaben überfordert, oder haben keine Zeit, dies für die zuständige Veterinärbehörde zufriedenstellend durchzuführen. Wir haben emtspechend den Ansprüchen der Kunden, speziell zugeschnittene Konzepte und Überwachungsmaßnahmen entwickelt. In regelmäßigen Abständen werden die Schädlingsmonitore ausgwertet und gegebenenfalls ersetzt. Sollte Befall aufgetreten sein wird dieser sofort bekämpft, bevor er sich weiter ausbreiten kann. Der Kunde erhält kurz nach unserer Maßnahme eine Auswertung mit allen Monitoren und Befallsdaten. Das HACCP-Konzept, deutsch: Gefährdungsanalyse und kritische Kontrollpunkte ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll. Im deutschen Recht wurde das HACCP-Konzept erstmals mit der Lebensmittelhygieneverordnung von 1998 verankert. Die EG-Verordnung 178/2002 sieht ebenfalls die Anwendung des HACCP-Konzeptes in allen Unternehmen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, vor. Mit 1. Januar 2006 trat das 2004 angenommene Hygienepaket der EU in Kraft. Hierin wird verordnet, dass nur noch Lebensmittel, die die HACCP-Richtlinien erfüllen, in der Union gehandelt und in die Union eingeführt werden dürfen.